Hinweisgeberschutzgesetz

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist ein besserer Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände im Unternehmen geben. Unser Landesverband, das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V., hat eine Meldestelle, auch für die Evangelische Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH zur Verfügung gestellt.


Postalisch ist die Meldestelle wie folgt erreichbar:


Diakonisches Werk M-V e.V.

Meldestelle vertraulicher Hinweis

Körnerstr. 7

19055 Schwerin


Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, dann steht Ihnen der folgende elektronische Meldeweg zur Verfügung:

Hinweis geben: