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Schritt für Schritt aus der Abhängigkeit
Das Friedrich Petersen Rehabilitationszentrum bietet die Entwöhnungsbehandlung an und ist damit nur ein Baustein einer ganzen Behandlungskette, welche aus vielfältigen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe besteht: Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämter, Vor- und Nachsorgeeinrichtungen, Adaptionseinrichtungen, Betreutes Wohnen, Krankenhäuser, Psychiatrische Kliniken, Suchtkliniken zur qualifizierten Entgiftung, Rehabilitationskliniken, Schwerpunktpraxen Sucht, Hausärzte, niedergelassene Nervenärzte und nicht zuletzt die Selbsthilfegruppen. Entscheidend für eine gelungene Behandlung ist die Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen. Deshalb ist für das Friedrich Petersenationszentrum die enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit den anderen Institutionen besonders wichtig und im Rahmen des Trägers in der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH gegeben.
Nachsorge
Die stationäre Entwöhnung stellt nicht das Ende der Behandlung dar. Für einige Patienten kann zum Ende des stationären Aufenthaltes ein Antrag auf ambulante Nachsorge in der zuständigen Suchtberatungsstelle gestellt werden.
Für einige ist auch eine stationäre Nachsorge notwendig, wenn z.B. die Abstinenzfähigkeit noch nicht ausreichend stabil erscheint oder es um ein Ausprobieren erlernter Fähigkeiten im geschützten Rahmen geht. Hier arbeiten wir besonders eng mit Nachsorgeeinrichtungen z.B. in Groß Upahl (Haus „Zuflucht“) oder Stralsund (Haus „Samaritas“) zusammen.
Betreutes Wohnen und Adaptionsbehandlung
In Rostock gibt es eine Einrichtung des Betreuten Wohnens, in die wir unsere Patienten in Einzelfällen bei entsprechender Indikation weiter vermitteln. Bei Notwendigkeit der Festigung beruflicher Fertigkeiten oder eines begleiteten Übergangs in das Erwerbsleben kommt eine Adaptionsbehandlung in Frage.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Adaptionseinrichtungen, die sich in Schwerin befinden (u.a. Adaptionshaus „Am Ostorfer See“). Viele Arbeitserprobungen und Praktika in unterschiedlichen Betrieben verlaufen für den Betroffenen hier erfolgreich.
Festigungstherapie
Für ehemalige Patienten und abstinente Abhängige bieten wir eine stationäre Festigungstherapie, für die die Kostenträger in der Regel sechs Wochen gewähren. Sinn dieser Behandlung können Krisenbewältigung, Stabilisierung, Rückfallaufarbeitung oder Rückfallverhinderung sein. Auch die Festigungstherapie wird u.a. über die Suchtberatungsstellen vermittelt.