Hier erhalten Sie kurze Informationen wie Sie den Weg zu uns finden.
Menschen mit den folgenden Problemen können in das Friedrich Petersen Rehabilitationszentrum Rostock, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, aufgenommen werden:
Voraussetzungen zur Aufnahme:
Der zuständige Kostenträger für einen Antrag auf Entwöhnungsbehandlung ist in der Regel die Rentenversicherung. In einigen Fällen treten auch Krankenkassen und Sozialämter ein. Unterstützung beim Antrag auf Entwöhnungsbehandlung geben die Berater in den örtlichen Suchtberatungsstellen. In manchen Gemeinden sind auch die Gesundheitsämter zuständig. Nach einer Kostenzusage durch die Rentenversicherung erhält der Betroffene einen Aufnahmetermin von uns. Voraussetzung für die Aufnahme in unserem Rehabilitationszentrum ist neben der Kostenzusage eine erfolgte Entgiftungsbehandlung.
Erfahrungsgemäß ist für die meisten Patienten der erste Tag unter fremden Menschen in einer fremden Umgebung schwierig. In der Regel gelingt das Eingewöhnen jedoch schnell. Am ersten Tag findet die Aufnahme durch die Verwaltung und den Arzt statt. Ein Mitarbeitender führt dann durch das Rehabilitationszentrum und es erfolgt die Anbindung an die Aufnahmegruppe. In dieser Gruppe findet die Behandlung die ersten zwei bis drei Wochen statt.